Privatpraxis für Handchirurgie und Handgelenkchirurgie

Teledienstegesetz

Nach § 6 Punkt 5 des Teledienstgesetzes sind wir zu folgenden Angaben auf unserer Website verpflichtet:

a) die Kammer, welcher die Dienstleisterin angehört; hier:
Hessische Ärztekammer

b) die gesetzliche Berufsbezeichnung; hier:
Ärztin für Chirurgie, Unfallchirurgie und Handchirurgie

c) der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist; hier:
Bundesrepublik Deutschland

d) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen. Diese Informationen sind von der Website Ärztekammer (www.laekh.de) als PDF-Datei zum Download abrufbar.

Unser Link zum direkten Download:
www.laekh.de/rechtsabteilung/bo032001.pdf